Hilde Mattheis zu Gast in Ludwigsburg

Veröffentlicht am 09.02.2012 in Arbeitsgemeinschaften

Einer Einladung der „Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen“ des SPD-Kreis­ver­ban­­des Ludwigsburg folgend erläuterte Hilde Mattheis MdB, die pflegepolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, am 2. Februar 2012 im Haus der SPD in Ludwigsburg die Po­si­tio­nen ihrer Partei zur Reform der Pflegeversicherung und stellte sich den Fragen ihrer Zu­hö­rerinnen und Zuhörer.

„Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken“ - unter diesem Motto steht das fast 30sei­tige Orientierungspapier der SPD-Bundestagsfraktion zur Reform der Pflege­ver­siche­rung, das Hilde Mattheis zur Grundlage ihrer Ausführungen vor ca. 60 Zuhörerinnen und Zu­hö­­rer im Haus der SPD in der Ludwigsburger Bärenstraße erklärte. Der Ausgangspunkt für alle Über­le­gun­gen zum Thema Pflege sei klar, denn der Anteil älterer und alter Menschen in un­­se­rer Ge­sell­schaft werde dank des medizinischen Fortschritts immer mehr ansteigen. Damit wer­­de die Not­wendigkeit, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine leistungsfähige, qua­li­ta­tiv hoch­wer­tige, aber dennoch bezahlbare Pflege ständig den sich wandelnden An­for­de­rungen an­­zu­pas­sen, immer dringlicher.

Die 1995 eingeführte Pflegeversicherung wurde, so Mattheis in ihrem en¬ga¬gier¬ten und kennt-nis¬reichen Vortrag, zu einem „zentralen Baustein unseres So¬zial¬ver¬siche¬rungs¬sy¬stems“. Mit dem im Jahre 2008 in Kraft getretenen „Pflegeweiterentwicklungsgesetze“ wur¬de dann vor allem auf die speziellen „Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen“ ein Ak-zent gesetzt, u. a. auf die Beratung in allen Fragen der Pflege, auf die praktische Un¬ter¬stüt-zung pflegender Angehöriger, auf Qualitätsprüfungen, auf die Verbesserungen der Pflege¬lei-stun¬gen, auf Prävention und Rehabilitation und die Sicherung der Finanzierung durch die pa-ri¬tätische Anhebung des Beitragssatzes um 0,25 Prozentpunkte bis 2014/15. Der Leitsatz „am¬-bulant vor stationär“ wurde auf diese Weise gestärkt.
Eine besondere Herausforderung ist und bleibt die Pflege dementer Patienten. Ihren beson¬de-ren Be¬dürf¬nis¬sen, so Mattheis, soll eine „Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ Rechnung tragen. Im Orien¬tie¬rungs¬¬papier heißt es hierzu: „Der derzeitige Pflegebedürftigkeitsbegriff erfasst Menschen mit de¬mentiellen Erkrankungen nicht ausreichend, da dieser stark verrich-tungs¬be¬zo¬gen und so¬ma¬tisch ausgerichtet ist und wichtige Aspekte der sozialen Teilhabe nicht be¬rück¬sichtigt.“ Stattdessen käme es in diesem Zusammenhang darauf an, die „Teilhabe für Pfle¬gebedürftige“ zu sichern, die Pflegeberatung auszubauen, das Leistungsrecht zu fle¬xi¬bi¬li-sie¬ren, die Pflegequalität insgesamt weiterzuentwickeln und zudem neue Erkenntnisse der Pflege- und Teilhabeforschung möglichst schnell auf die praktische Pflegesituation zu über-tragen. Pflegende Angehörige sollten entlastet und unterstützt werden durch eine Ver¬bes¬se-rung der Beratung ( z. B. durch den Ausbau der umfassend informierenden und beratenden Pfle¬gestützpunkte), die Aufwertung des Ehrenamtes, den „Ausbau der Kurzzeit- und Ver¬hin-de¬rungspflege“ und verbesserte „Hilfe bei plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit“ eines An¬gehörigen. Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf für Angehörige eines Pfle¬¬gebedürftigen sei von großer Bedeutung: „Wir wollen das Pflegezeitgesetz, das den An-spruch auf eine 6-monatige Freistellung beinhaltet, weiterentwickeln. Mit dem Modell eines fle¬¬xibel handhabbaren Zeitbudgets wollen wir Angehörige besser unterstützen (…) Eine Lohn¬¬ersatzleistung soll die finanziellen Einbußen, die Angehörigen durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abfedern.“ Außerdem könnten etwa die Pflegezeiten rentenrechtlich höher bewertet werden. Die Situation professioneller Pflege¬kräf¬te sollte durch eine an¬ge¬mes-se¬ne Bezahlung, eine Verbesserung der Ausbildung, die För¬de¬rung von Umschulungen und Wei¬terbildungsmaßnahmen, Informations- und Image¬kampag¬nen zu Pflegeberufen und zum „Frei¬¬willigen Sozialen Jahr“ nachhaltig verbessert werden. Hin¬zu kommt die Notwendigkeit, die kommunalen Infrastrukturen im Sinne einer „in¬te¬grier¬ten Sozialplanung“ (u. a. Woh¬nungs-wirtschaft, Wirtschaftsförderung, ÖPNV, Bauleitplanung) nach¬haltig zu fördern.
Hilde Mattheis unterstrich - vor dem Hintergrund dieser enormen, auch kostenintensiven ge-samt¬gesellschaftlichen Aufgaben - die Forderung der SPD, eine Bürgerversicherung ein¬zu¬füh-ren: „Mit der Bürgerversicherung schaffen wir in der Finanzierung ein gerechtes System, das alle entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit einbezieht, die Bemessungsgrundlage ver¬breitert und die Lasten fairer verteilt“. Ziel müsse es sein, durch die Beteiligung aller Bür-gerin¬nen und Bürger und die paritätische Beteiligung der Arbeitsgeber die „unterschiedliche Ri¬¬sikoverteilung zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung“ auszugleichen.
Der informative und anregende Abend endete mit einer lebhaften Diskussion, die die Lud-wigs¬burger AsF-Vorsitzende Ursula Glock engagiert und souverän leitete.

 

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