Hilde Mattheis in Sersheim

Veröffentlicht am 08.04.2017 in Ortsverein

Themenabend zur Bürgerversicherung

In Sersheim fand sich am Donnerstag prominenter Besuch ein. Auf Einladung des SPD Ortsvereins war die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Hilde Mattheis zu Gast, die zugleich gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ist. Im gut gefüllten Bürgersaal referierte sie zum Thema „Das Gesundheitssystem gerecht machen - Auf dem Weg in die Bürgerversicherung“. Ausgangspunkt der referierten Überlegungen war die Feststellung von Gerechtigkeitslücken im aktuellen System. Es könne nicht akzeptiert werden, dass die große Mehrheit der gesetzlich Versicherten beim Zugang zu medizinischen Leistungen aus nachvollziehbar wirtschaftlichen Überlegungen der Leistungserbringer schlechter behandelt wird als privat Versicherte. Im System der gesetzlichen Krankenversicherung selbst führen die Abkehr von der paritätischen Finanzierung und die vielzähligen Zuzahlungsverpflichtungen zu einer sozialen Schieflage. Hilde Mattheis verwies deshalb darauf, dass es schon seit 2004 Ziel der SPD sei, diesen Schieflagen über die schrittweise Einführung einer Bürgerversicherung zu begegnen. Angesichts der stetig älter werdenden Gesellschaft und festzustellenden Implosionstendenzen bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen aber auch angesichts zunehmenden Finanzierungsdrucks bei den öffentlichen Beihilfeträgern sei die Zeit nunmehr reif, neue Wege zu gehen. Sie stellte anhand einer Powerpointpräsentation die Umsetzungsschritte dar, die die SPD im Falle eines Sieges bei der kommenden Bundestagswahl umsetzen möchte. Dringend notwendig und oberstes Ziel sei die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Abschaffung des Zusatzbeitrags. Zur Finanzierung und zur Stärkung der gesetzlichen Kassen müssen Beiträge nicht nur in Abhängigkeit zum Erwerbseinkommen erhoben werden, sondern zum Beispiel auch auf Kapitalerträge. Die Beitragsbemessungsgrenze soll auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung angehoben werden. Die ärztlichen Honorare müssen dergestalt zusammengeführt werden, dass die Vergütungen von Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden und die Vergütungsmöglichkeiten bei der privaten Krankenversicherung abgesenkt werden. Insbesondere Beamten müsse die Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern, indem statt Beihilfe entsprechend wie bei der freiwilligen Krankenversicherung ein Arbeitgeberzuschuss gezahlt werde. Das Publikum diskutierte diese Thesen lebhaft mit Hilde Mattheis. Es bestand Einigkeit, dass dringend den Entsolidarisierungstendenzen im Gesundheitswesen begegnet werden müsse im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung und dass dies nur über eine Vollversicherung erfolgen könne. Ein „Teilkaskomodell“ würde dagegen nur neue Ungerechtigkeiten schaffen und eine Zweiklassenmedizin lediglich in neuem Gewand verfestigen.

 

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